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Zentrale Aufgaben

 

Aufgaben im Rahmen der schriftlichen Prüfungen

für Psychologische Psychotherapeut*innen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen nach dem Psychotherapeutengesetz vom 16.06.1998 (PsychThG)

Das IMPP bzw. der Fachbereich Psychotherapie erstellt im Auftrag der Länder die schriftlichen Prüfungen. Für die Bereitstellung der Prüfungen an den bundesweiten Prüfungsorten und für die Auswertung findet dabei eine enge Zusammenarbeit mit den Landesprüfungsämtern und mit dem Fachbereich Prüfungswesen & Informationstechnologie des IMPP statt. Insbesondere für interprofessionelle Prüfungsinhalte erfolgt darüber hinaus eine enge Abstimmung mit den IMPP-Fachbereichen Medizin, Pharmazie und Zahnmedizin.

 

Aufgaben im Rahmen der anwendungsorientierten Parcoursprüfung

für Psychotherapeut*innen nach dem Psychotherapeutengesetz vom 15.11.2019 (PsychThG )

Seit 2021 hat das IMPP und insbesondere der Fachbereich Psychotherapie nach § 49 der Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (PsychThApprO ) die Aufgabe, Parcoursprüfungen mit jeweils fünf Prüfungsaufgaben inkl. strukturierter Bewertungsbögen zu erstellen sowie Prüferschulungen und Schulungen von Schauspielpersonen durchzuführen. Wie bei den schriftlichen Prüfungen arbeitet der Fachbereich Psychotherapie eng mit den anderen Fachbereichen des IMPP, den Landesprüfungsämtern und zusätzlich mit den Hochschulen zusammen.

 

Zusammenarbeit mit externen Sachverständigen

Für die Erstellung der Prüfungsaufgaben, für mehrstufige Revisionsprozesse sowie für die Prüfungsauswertung arbeitet der Fachbereich Psychotherapie im Bereich der schriftlichen Prüfungen seit 2001 intensiv mit ca. 20 - 25 externen Sachverständigen zusammen. Diese Sachverständigen sind in ihrer beruflichen Tätigkeit an Hochschulen, Ausbildungsinstituten und Kliniken eng mit der Psychotherapie in Ausbildung und Lehre, bei Prüfungen, als Supervisor*innen und in der Patientenbehandlung verbunden.

Für die anwendungsorientierte Parcoursprüfung als Teil der Staatsprüfung von Psychotherapeut*innen finden vergleichbare Prozesse der Erstellung der Prüfungsaufgaben und der Revision mit einer noch größeren Anzahl von ca. 40 externen Sachverständigen statt, die in ihrer weit überwiegenden Mehrheit an Hochschulen Lehrtätigkeiten im Rahmen des Psychotherapiestudiums wahrnehmen.

 

Kompetenz- und Wissensbereiche

Die professionellen Schwerpunkte der Sachverständigen decken die große Spannbreite der für die Psychotherapieprüfungen relevanten Kompetenz- und Wissensbereiche ab.

Hierzu sei für die schriftlichen Prüfungen auf die Inhalte der Ausbildungen in Psychologischer Psychotherapie und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie gemäß den Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen (PsychTh-APrV , KJPsychTh-APrV, jeweils Anlage 1 Teil A) sowie für die anwendungsorientierte Parcoursprüfung auf die Inhalte des Bachelor- und des Masterstudiums Psychotherapie gemäß der Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (PsychThApprO, dort Anlagen 1 und 2) verwiesen.

 

Gegenstandskataloge

Zu den Aufgaben des Fachbereichs gehört auch die Erstellung und Überarbeitung der Gegenstandskataloge für die schriftlichen Prüfungen, welche auf den Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen nach dem PsychThG  (PsychTh-APrV und KJPsychTh-APrV) basieren und die dort umrissenen Kompetenzen und Wissensbereiche näher erläutern.

Für die anwendungsorientierte Parcoursprüfung besteht nach der PsychThApprO derzeit kein Auftrag an das IMPP zur Erstellung eines Gegenstandskatalogs.

 

Entwicklung und Forschung

Neben der Durchführung der schriftlichen Prüfungen und der anwendungsorientierten Parcoursprüfung trägt das IMPP und der Fachbereich Psychotherapie die Verantwortung für die Weiterentwicklung der Prüfungen. Daher findet ein nationaler und internationaler, auch interprofessioneller Austausch mit wissenschaftlichen Einrichtungen, Hochschulen, Kammern sowie anderen Institutionen und Organisationen statt, um beispielsweise in Kooperationen Prüfungsformate auf die Anwendbarkeit in den Prüfungen hin zu überprüfen und sie gegebenenfalls darauf anzupassen und weiterzuentwickeln. Es ist uns daher ein großes Anliegen, bestehende Kooperationen und Partnerschaften zu pflegen, auszubauen sowie neue Partner zu gewinnen.

Wir freuen uns daher, wenn Sie uns kontaktieren!

Weitere Informationen zur Gliederung der Ausbildung der Psychologischen Psychotherapeut*innen und der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen und zum Direktstudium Psychotherapie sowie über das schriftliche Prüfungsverfahren und das Prüfungsverfahren der anwendungsorientierten Parcoursprüfung erhalten Sie unter Prüfungen Psychotherapie.