Gliederung des Pharmaziestudiums
Die Ausbildung zum Apotheker/zur Apothekerin ist bundesweit durch die Approbationsordnung für Apotheker (AAppO) geregelt, die vom Bundesministerium für Gesundheit auf Basis der Bundesapothekerordnung (BApO) erlassen wird.
Die Regelstudienzeit beträgt 8 Semester. Danach folgt eine einjährige praktische Ausbildung.
Für das pharmazeutisch-naturwissenschaftliche Grundstudium und für das Hauptstudium sind jeweils 4 Semester vorgesehen. Einzelheiten zur inhaltlichen Ausgestaltung der Studienphasen, zur Famulatur und zur praktischen Ausbildung sind der AAppO, den Studienführern und ggf. den Studienordnungen der pharmazeutischen Ausbildungsstätten zu entnehmen.
Die Famulatur ist während der lehrveranstaltungsfreien Zeiten des Studiums vor der Meldung zum Ersten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung unter Leitung eines Apothekers ganztägig abzuleisten, davon mindestens vier Wochen in einer öffentlichen Apotheke, die keine Zweigapotheke ist. Die nachstehende Abbildung gibt exemplarisch den Aufbau des regulären Ausbildungsweges und der im Rahmen des Staatsexamens durchzuführenden Prüfungen im Fach Pharmazie wieder.
Die in der AAppO vorgesehenen Prüfungsabschnitte der Pharmazeutischen Prüfung werden vor der nach Landesrecht zuständigen Stelle (Landesprüfungsamt, LPA) abgelegt, das auch über die Zulassung zu den einzelnen Prüfungsabschnitten entscheidet.
Der Erste Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung besteht aus vier schriftlichen Prüfungen in den Fächergruppen (FG)
(I) Allgemeine, anorganische und organische Chemie
(II) Grundlagen der pharmazeutischen Biologie und der Humanbiologie
(III) Grundlagen der Physik, physikalischen Chemie und der Arzneiformenlehre
(IV) Grundlagen der pharmazeutischen Analytik
Die 4 schriftlichen Prüfungen des Ersten Abschnitts der Pharmazeutischen Prüfung, die vom IMPP gestaltet werden, sind bundesweit einheitlich und finden an allen Prüfungsorten gleichzeitig statt. Sie werden zweimal pro Jahr durch das IMPP bereitgestellt (und ausgewertet). Sie finden an vier aufeinanderfolgenden Tagen statt. Die Prüfungen bestehen aus 100 (FG I und FG II) bzw. 80 Prüfungsaufgaben (FG III und FG IV) und dauern 2,5 bzw. 2 Stunden, da für jede Aufgabe eine durchschnittliche Bearbeitungszeit von 90 Sekunden vorgesehen ist. Die Kandidaten/-innen haben dabei unter Aufsicht die gestellten Aufgaben zu lösen und dabei anzugeben, welche der 5 Antwortoptionen sie für zutreffend halten.
Eine Prüfung in einem schriftlich geprüften Fach ist nach AAppO bestanden, wenn der Kandidat / die Kandidatin mindestens 50 Prozent der Aufgaben zutreffend beantwortet hat oder der Anteil der richtig beantworteten Aufgaben nicht mehr als 18 Prozent unter der durchschnittlichen Prüfungsleistung des jeweiligen Prüfungstermins im gesamten Bundesgebiet liegt.
Die Prüfungen im Zweiten und Dritten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung sind mündliche Prüfungen, für die von den Landesprüfungsämtern Prüfungskommissionen bestellt werden. Der Zweite Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung besteht aus den 5 Prüfungsfächern: Pharmazeutische / Medizinische Chemie, Pharmazeutische Biologie, Pharmazeutische Technologie / Biopharmazie, Pharmakologie und Toxikologie sowie Klinische Pharmazie. Im Dritten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung werden die Stoffgebiete Pharmazeutische Praxis und Spezielle Rechtsgebiete für Apotheker geprüft.
Ist die aus den drei Abschnitten bestehende Pharmazeutische Prüfung erfolgreich absolviert, kann die Approbation zum Apotheker beantragt werden.
Ausführliche Informationen zum schriftlichen Prüfungsverfahren sind in unserer Broschüre „Praktische Hinweise zur Durchführung der schriftlichen Prüfungen nach der Approbationsordnung für Apotheker“enthalten, die von den Prüfungsämtern im Rahmen des Anmeldeverfahrens rechtzeitig vor den Prüfungsterminen zur Verfügung gestellt wird.