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Gliederung der Ausbildung der Psychologischen Psychotherapeuten und der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten

Das IMPP erstellt die schriftlichen Prüfungen für Psychologische Psychotherapeuten sowie für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten nach dem Psychotherapeutengesetz und wertet diese aus.

Bevor diese schriftliche Prüfung parallel zu einer mündlichen Prüfung abgelegt werden kann, muss in der Regel eine Ausbildung an einer staatlich anerkannten Ausbildungsstätte gemäß § 6 Psychotherapeutengesetz durchlaufen werden. Diese Ausbildungen können in Vollzeit über mindestens drei Jahre oder in Teilzeit über mindestens fünf Jahre absolviert werden. Sie bestehen aus einer praktischen Tätigkeit, die von einer theoretischen und praktischen Ausbildung begleitet wird.

Voraussetzung für den Zugang zu einer Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten ist ein Abschluss im Studiengang Psychologie (inkl. des Fachs Klinische Psychologie) an einer nationalen Universität oder gleichstehenden Hochschule oder einem gleichwertigen Abschluss einer ausländischen Hochschule.

Zu einer Ausbildung zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten können zudem auch Absolventen entsprechender Studiengänge der Pädagogik oder Sozialpädagogik zugelassen werden.

Ausführliche Informationen zum schriftlichen Prüfungsverfahren sind in unserer Broschüre "Praktische Hinweise zur Durchführung der schriftlichen Prüfungen nach dem Psychotherapeutengesetz" enthalten, die von den Prüfungsämtern im Rahmen des Anmeldeverfahrens rechtzeitig vor den Prüfungsterminen zur Verfügung gestellt wird.