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2024

17.07.2024:

Stefan Rüttermann ist neuer Fachbereichsleiter Zahnmedizin des IMPP

Premiere des Zahnmedizin-Staatsexamens nach neuer ZApprO im Fokus

Mainz, 17.07.2024 – „Ich freue mich auf die bevorstehende Premiere des Zahnmedizin-Staatsexamens nach der neuen Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen“, sagt Univ.-Prof. Dr. Stefan Rüttermann, neuer Leiter des Fachbereichs Zahnmedizin beim Institut für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen (IMPP) in Mainz.
Ab dem Jahr 2026 wird der schriftliche Teil des dritten Abschnitts der Zahnärztlichen Prüfung (Z3) bundesweit als einheitliches schriftliches Staatsexamen nach neuer Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen (ZApprO) an den Start gehen. Dadurch wird diese Prüfung bundesweit standardisiert und vergleichbar sein. Da Studierende in Hamburg bereits einen Modellstudiengang nach neuer ZApprO absolvieren, wird dort der dritte Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung in einer Ausnahmeregelung schon am 7. November 2024 eine Vorab-Premiere feiern können. Das IMPP, eine von den Ländern getragene Anstalt des öffentlichen Rechts, die seit 50 Jahren auch für die Erstellung und Auswertung der Staatsexamina in der Humanmedizin (seit dem ersten Examen im August 1974), der Pharmazie (erstes Staatsexamen im Jahr 1976) und der Psychotherapie (erstes Examen 2002) zuständig ist, wurde von den Ländern beauftragt, auch in der Zahnmedizin die Z3 gemäß der „Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen (ZApprO)“ vom 8. Juli 2019 zu konzipieren.

Fachbereich Zahnmedizin seit 2021 am IMPP

Seit dem Jahr 2021 hatte das IMPP unter der Leitung von Univ.-Prof. Dr. med. Dr. med. dent. habil. Monika Daubländer den neuen Fachbereich Zahnmedizin aufgebaut, und die wissenschaftlichen Referent*innen des IMPP haben an der Erstellung eines Gegenstandskataloges – in enger Zusammenarbeit mit den externen, vom IMPP berufenen Sachverständigen aus Forschung und Lehre – sowie der Konzeption dieser schriftlichen Prüfung in der Zahnmedizin gearbeitet. „Ich bedanke mich herzlich bei Frau Professorin Daubländer für die geleistete Aufbauarbeit an unserem Institut und insbesondere dafür, dass sie ihren geplanten Ruhestand um einige Monate aufgeschoben und damit für eine reibungslose Übergabe des Staffelstabes auf der Leitungsebene gesorgt hat“, sagt IMPP-Direktor Prof. Dr. med. Jan Carl Becker. „Wir konnten mit Herrn Professor Rüttermann nicht nur einen herausragenden Zahnmediziner, sondern auch einen ausgewiesenen Didaktiker und (Ausbildungs-)Forscher für die Fachbereichsleitung Zahnmedizin gewinnen. Wir am IMPP freuen uns darauf, mit Herrn Professor Rüttermann zusammenzuarbeiten“, so Becker.

Univ.-Prof. Dr. med. dent. Stefan Rüttermann, der auch den Master of Medical Education (MME) erfolgreich absolviert hat, bringt durch seine Tätigkeit in Praxis, Universität und Industrie ein breites Portfolio beruflicher Erfahrungen mit.
Seit 2015 hat Rüttermann als Direktor die Poliklinik für Zahnerhaltung am Zentrum der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (Carolinum) der Frankfurter Goethe-Universität geleitet. An dem modernen Unterrichtskonzept des Studiengangs Zahnmedizin in Frankfurt hat Prof. Rütter-mann als Lehrender und Studiendekan entscheidend mitgewirkt.
Mit den Abläufen am IMPP ist er – zumindest in Teilen – bereits durch seine Tätigkeit als berufener Sachverständiger des Fachbereichs Zahnmedizin und als Experte bei der Erstellung des Gegenstandskatalogs Zahnmedizin vertraut.
„Ich freue mich auf die verantwortungsvolle Aufgabe, Staatsexamina in der Zahnmedizin zu erstellen und möchte mich bei Frau Professorin Daubländer und ihrem Team bedanken, dass unser IMPP-Staatsexamen in der Zahnmedizin bereits auf der Zielgeraden ist“, sagt Prof. Stefan Rüttermann.

Premiere des Z3-Staatsexamens in der Zahnmedizin

Im schriftlichen Teil der Z3-Prüfung werden 200 Fragen im Antwort-Wahl-Verfahren (Multiple Choice) zum Einsatz kommen, die entsprechend der fünf Prüfungsfächer und neun Querschnittsbereiche der Zahnmedizin zusammengestellt werden. Jeder staatlichen Prüfung liegt ein schriftlicher Gegenstandskatalog des IMPP zugrunde, der die Prüfungsstoffvorgaben (Prüfungsgegenstände) aus der Approbations-ordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen (ZApprO) erläutert und konkretisiert. Diesen Gegenstandskatalog Zahnmedizin haben die wissen-schaftlichen Referent*innen des IMPP in den vergangenen Jahren gemeinsam mit Hochschullehrenden erarbeitet, die die Fakultäten und wissenschaftlichen Fachgesellschaften vorgeschlagen hatten. So sollen die Lehrinhalte an den Hochschulen und die Prüfungsinhalte des IMPP im Sinne eines „constructive alignments“ zusammengeführt werden. Auch die einzelnen Prüfungsfragen und die Zusammenstellung der Fragen zu einem Examen haben die IMPP-Referent*innen, allesamt Zahn- und Humanmediziner*innen, gemeinsam mit externen Sachverständigen geleistet.

„Das Institut für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen verfügt über eine ausgewiesene Expertise in der Erstellung und Auswertung von Prüfungen. Auch sind mit den seit 50 Jahren im IMPP etablierten Staatsprüfungen in der Humanmedizin fachliche Bezüge zu denen in der Zahnmedizin vorhanden“, so IMPP-Direktor Jan Carl Becker. Alles in allem ist das IMPP nach dieser reibungslosen Übergabe des Staffelstabs auf dem besten Weg zum ersten Staatsexamen in der Zahnmedizin gemäß der neuen „Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen“.

Professorin Monika Daubländer (Mitte) übergibt den „Staffelstab“ auf dem Weg zum ersten Staatsexamen in der Zahnmedizin an den neuen Fach-bereichsleiter Professor Stefan Rüttermann (rechts), im Beisein von IMPP-Direktor Professor Jan Carl Becker (links).

Professorin Monika Daubländer (Mitte) übergibt den „Staffelstab“ auf dem Weg zum ersten Staatsexamen in der Zahnmedizin an den neuen Fachbereichsleiter Professor Stefan Rüttermann (rechts), im Beisein von IMPP-Direktor Professor Jan Carl Becker (links). (Foto: IMPP)

Univ.-Prof. Dr. Stefan Rüttermann

Univ.-Prof. Dr. med. dent. Stefan Rüttermann (Foto: IMPP).

26.01.2024:

IMPP beendet kommerzielle Lizenzierung von Prüfungsaufgaben

Mainz, 26.01.2024 – Das Institut für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen (IMPP), rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts, wird kommerziellen Verlagen und Unternehmen letztmals im Jahr 2024 seine Prüfungsaufgaben zur Lizenzierung anbieten. Ab 2025 werden den kommerziellen Lizenznehmern somit keine Nutzungsrechte mehr an den neu entwickelten Prüfungsaufgaben für die bundesweiten Staatsprüfungen in der Medizin, der Pharmazie, der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie und der Psychologischen Psychotherapie eingeräumt. Diese Änderung der Lizenzierungspraxis des IMPP betrifft nicht die Prüfungsaufgaben (sogenannte „Altfragen“), an denen kommerzielle Lizenznehmer Nutzungsrechte bereits erworben haben.

Hintergrund dieser Entscheidung ist es, die hohe Qualität der Staatsexamina zu bewahren, deren Prüfungsfragen das IMPP in Zusammenarbeit mit Expertinnen und Experten aus Forschung, Lehre und Krankenversorgung erstellt. Die bisherige Lizenzierungspraxis hat entscheidend dazu beigetragen, dass Prüfungsfragen nur zu einem sehr geringen Teil wiederverwendet werden können. Entsprechend sind für jedes Examen neue Fragen zu entwickeln, die wegen der Endlichkeit des Prüfungsstoffes auch immer detailliertere Teilbereiche adressieren müssen. Diesem Trend möchte das IMPP entgegenwirken, um auch zukünftig Examens-aufgaben rechtssicher, in höchster Qualität und mit Schwerpunkten auf (pharmazeutisch-)naturwissenschaftliche oder klinische Grundlagen und Zusammenhänge stellen zu können.

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