IMPP

Institut für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen
Rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts
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Das IMPP und seine Aufgaben

Das Institut für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen (IMPP) ist eine "rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts". Es ist die zentrale Einrichtung der Länder, die die Landesprüfungsämter bei der Durchführung der bundeseinheitlichen schriftlichen Prüfungen entsprechend der Approbationsordnung für Ärzte bzw. der Approbationsordnung für Apotheker unterstützt. Die organisatorische Abwicklung der Prüfungen in den Bundesländern obliegt dem jeweiligen Landesprüfungsamt. Dort melden sich die Studierenden zur Prüfung an, von dort erhalten sie die Zulassung und den Prüfungsbescheid. Zur möglichst einheitlichen und damit die Chancengleichheit wahrenden Durchführung der bundeseinheitlichen Examina arbeiten Landesprüfungsämter und IMPP eng zusammen.

Im Einzelnen erbringt das IMPP folgende Dienstleistungen:

  • Erstellung der Prüfungsaufgaben mit den dazugehörigen Antwortmöglichkeiten entsprechend den Vorschriften der Approbationsordnung für Ärzte und der Approbationsordnung für Apotheker

  • Erstellung und Bearbeitung der sog. Gegenstandskataloge

  • Technische Auswertung der Antwortbögen, Ermittlung der Prüfungsergebnisse und teststatistische Analyse der Examina

  • Organisatorische und weitere Dienstleistungen für Landesprüfungsämter und Hochschulen z.B. Terminplanung für die schriftlichen Prüfungen, Druck und Versendung von Prüfungsunterlagen, Information der Fakultäten/Fachbereiche über hochschul- und fachbezogene Prüfungsergebnisse usw..

Schließlich hat das IMPP den Auftrag, durch eigene Forschungsarbeiten zur Weiterentwicklung des Prüfungswesens in der Medizin und der Pharmazie beizutragen. Seinen fachlichen Auftrag (s. Punkte 1 und 2) erfüllt das IMPP in enger Beratung und Abstimmung mit seinen Sachverständigenkommissionen.

Das Leitungsgremium des IMPP, das über grundsätzliche Fragen entscheidet, ist der Verwaltungsrat, in dem die Gesundheitsressorts der Länder vertreten sind. Die laufenden Geschäfte leitet der Institutsdirektor. Das IMPP ist in drei Abteilungen gegliedert: Die Abteilung I (EDV, Statistik und Dokumentation), die Abteilung II (Medizin) sowie die Abteilung III (Pharmazie). Die sog. Zentralgruppe ist als vierte organisatorische Einheit für administrative Abläufe und juristische Fragen zuständig.

In den Fachabteilungen für Medizin bzw. Pharmazie sind Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aller prüfungsrelevanten Fachrichtungen tätig. Dies sind: Chemie, Biologie, Pharmazie, Physik und Medizin. Weiterhin arbeiten am IMPP etwa 170 (Medizin: etwa 150, Pharmazie: etwa 20) sachverständige Hochschullehrerinnen und -lehrer im Nebenamt bei der Konzeption von Prüfungsaugaben, bei der Erstellung von Fragenauswahlen, der Kontrolle der Examensergebnisse sowie bei der Erarbeitung der Gegenstandskataloge mit. Die Mitglieder der Sachverständigenkommissionen werden auf Vorschlag der jeweiligen Fachgesellschaften oder der Fakultäts-/Fachbereichsdekanate berufen. Bei der Ernennung von Sachverständigen für die schriftlichen Prüfungen in der Medizin wirkt weiterhin ein Hochschullehrerbeirat mit, dessen Mitglieder vom Medizinischen Fakultätentag der Bundesrepublik Deutschland vorgeschlagen werden. In den Kommissionen des IMPP sind Hochschullehrerinnen und -lehrer nahezu aller deutschen Ausbildungsstätten für Medizin bzw. Pharmazie vertreten.

Die vom Institut herausgegebenen Gegenstandskataloge werden auf der Grundlage und als detaillierte Ausgestaltung der Prüfungsstoffkataloge der Approbationsordnung erarbeitet. Hierbei sind die Sachverständigengremien des IMPP inhaltlich federführend. Vor ihrer Veröffentlichung werden die Kataloge im Entwurf an alle Lehrstühle der jeweiligen Fächer mit der Bitte um Stellungnahme versandt.

Das Institut beteiligt sich an der Diskussion um die Reform der Ausbildung von Medizinern und Pharmazeuten und steht sowohl politischen Entscheidungsträgern als auch den Hochschulen in Fragen der Entwicklung des Prüfungswesens und der Leistungskontrolle beratend zur Verfügung. Sein Ziel ist es, das Prüfungswesen in dem durch die Rechtslage gegebenen Gestaltungsspielraum weiter zu entwickeln. In Bezug auf die Medizinerausbildung wurden in der Reformdiskussion der letzten Jahre, dem Subsidiaritätsprinzip folgend, Bestrebungen deutlich, wonach die Medizinischen Fakultäten/Fachbereiche stärkere Verantwortung für die Leistungskontrolle übernehmen sollen. Das IMPP unterstützt eine solche Entwicklung. Wenn künftig fachwissenschaftlich vertiefende Ausbildungsinhalte an den Hochschulen, den jeweiligen Gegebenheiten vor Ort folgend geprüft werden, dann können die Aspekte "Berufsfeldbezug" und "Problemorientierung" in den bundeseinheitlichen schriftlichen Prüfungen in Zukunft stärker akzentuiert werden.